Was Sie über die Tierhaltung wissen müssen

Nicht nur tägliche Spaziergänge mit einem Hund an der frischen Luft sind positiv im Umgang mit Tieren zu erwähnen. Schon die bloße Anwesenheit von Tieren tut vielen Menschen gut. Unter gewissen Voraussetzungen genehmigen wir gerne die Haltung von Tieren. Grundsätzlich gilt jedoch, wer einen Hund oder eine Katze in einer Genossenschaftswohnung halten möchte, braucht hierfür die Genehmigung der Süderelbe. Bitte kontaktieren Sie uns schon vor der Anschaffung eines Tieres und sprechen mit uns über die Möglichkeit einer Genehmigung.

 

Die Genehmigung zur Tierhaltung können Sie über unser Mieterportal / unsere Mieter-App beantragen. Zur Anmeldung / Registrierung gelangen Sie hier>>

Was Sie grundsätzlich bei einer Tierhaltung beachten sollten

Die Anschaffung eines Haustiers sollte gut durchdacht und sorgfältig geplant werden. Als Tierhalter sind Sie nämlich nicht nur für das Wohl des Tieres verantwortlich, sondern kommen auch für Schäden auf, die Ihr Tier verursacht hat. Ebenso dürfen sich Nachbarn nicht durch das Tier gestört fühlen. Aus diesem Grund bedenken Sie bitte folgendes:

Bei Hunden kommt es insbesondere durch häufiges und anhaltendes Bellen zu Nachbarschaftskonflikten. Zu Recht fühlen Nachbarn sich durch permanentes Gebell belästigt. Und auch nicht jeder geht gerne auf Tuchfühlung mit dem Nachbarshund. Aus diesem Grund sind Hunde im Haus sowie in der gesamten Wohnanlage der Süderelbe ausnahmslos an der Leine zu führen. Für die Mehrzahl der Hundebesitzer ist es eine Selbstverständlichkeit die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufzusammeln und in einem verschlossenen Beutel im Müllcontainer zu entsorgen. Die (angehenden) Hundehalter, die sich hierüber bislang noch keine Gedanken gemacht haben, bitten wir eindringlich, die Grünanlagen sauber zu hinterlassen. Die Beutel zur Entsorgung des Hundekots gibt es kostenlos bei der Hamburger Stadtreinigung sowie in allen Filialen der Drogeriemarktketten Budni und dm.

Da die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Katzen durch den Tierhalter nicht zu gewährleisten ist und auch das Streunen durch Grünanlagen oder Nachbarsgärten unvermeidbar ist, sind Katzen grundsätzlich in der Wohnung zu halten.

mehr... Wenn keine Belästigung der Nachbarn zu befürchten ist und die Tiere artgerecht gehalten werden, stellen wir gerne die Genehmigung zur Tierhaltung aus. Diese wird immer für ein bestimmtes Tier ausgestellt und ist nicht auf Artgenossen übertragbar. Sollte es zu berechtigten Beschwerden aus der Nachbarschaft kommen, müssen wir die Genehmigung leider widerrufen.

Die Haltung von Kleintieren ist auch ohne Genehmigung der Süderelbe erlaubt, wenn die Haltung artgerecht ist und Nachbarn nicht durch Lärm oder Gerüche gestört werden.

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