Untervermietung – Was ist zu beachten?
Es kann viele Gründe und Anlässe für eine Untervermietung der Wohnung geben. In den meisten Fällen ist hiergegen nichts einzuwenden. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen, zwischen welchen Formen der Untervermietungen unterschieden wird und was jeweils zu beachten ist. Eins haben aber alle Untervermietungen gemeinsam – sie müssen angemeldet und vom Vermieter genehmigt werden.
Die Genehmigung zur Untervermietung können Sie über unser Mieterportal / unsere Mieter-App beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit alle notwendigen Unterlagen datenschutzkonform hochzuladen. Zur Anmeldung / Registrierung gelangen Sie hier>>
Sie möchten einen Lebenspartner oder Familienangehörige in Ihre Wohnung aufnehmen? Dann übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen/Informationen über das Portal / die App:
- eine Kopie des Personalausweises (mit geschwärzter Ausweisnummer) der einziehenden Person
- Familienverhältnis zur einziehenden Person (z.B. Elternteil, Kind, Lebenspartner)
Sie möchten einzelne Räume Ihrer Wohnung untervermieten? Dann übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen/Informationen über das Portal / die App:
- eine Kopie des Personalausweises (mit geschwärzter Ausweisnummer) der einziehenden Person
- eine Kopie des Untermietvertrages
- Anzahl der vermieteten Zimmer, sollte dies aus dem Untermietvertrag nicht hervorgehen
Sie möchten Ihre Wohnung vollständig an eine dritte Person untervermieten? Dann übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen/Informationen über das Portal / die App:
- Grund für die vollständige Untervermietung
- Dauer der vollständigen Untervermietung
- eine Kopie des Personalausweises (mit geschwärzter Ausweisnummer) der einziehenden Person
- eine Kopie des Untermietvertrages
Aufnahme von Lebenspartner oder Familienangehörigen
mehr... Auch hier darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.
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Untervermietung einzelner Räume
Der Gesetzgeber spricht hier von einem berechtigten Interesse des Mieters. Dies könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn der Hauptmieter die finanzielle Belastung der Mietzahlung nur schwer alleine tragen kann.
mehr... Aber auch die Vorbeugung vor Vereinsamung kann ein berechtigtes Interesse darstellen, wenn beispielsweise haushaltsangehörige Kinder kurz zuvor ausgezogen sind. Die Untervermietung kann dem Mieter nur dann versagt werden, wenn die Ablehnung in der Person des Untermieters begründet ist, die Wohnung durch die Aufnahme des/der Untermieter/s überbelegt wäre oder die Untervermietung aus sonstigen Gründen für den Vermieter unzumutbar ist.
Selbstverständlich darf der Hauptmieter sich an der Untervermietung nicht finanziell bereichern. Die Miete des Untermieters muss in einem angemessenen Verhältnis zur genutzten Wohnfläche und der von Ihnen gezahlten Miete stehen.
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Vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung
mehr... Jedoch gibt es auch hier Fälle, in denen wir bereit sind, eine zeitlich befristete Genehmigung auszustellen, beispielsweise dann, wenn Sie sich berufsbedingt befristet im Ausland befinden und die Kosten der doppelten Haushaltsführung durch die Untervermietung verringert werden sollen.
Bitte sprechen Sie mit unserer Vermietungsabteilung über den konkreten Einzelfall.
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Was Sie sonst noch wissen müssen
mehr... Wenn Ihr Untermieter auszieht, setzen Sie uns hiervon bitte in Kenntnis. Soll anschießend ein neues Untermietverhältnis mit einer anderen Person geschlossen werden, ist hierfür eine erneute Genehmigung bei uns einzuholen, da die Genehmigungen personenbezogen und teilweise auch zeitlich befristet ausgestellt werden.
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