Mitgliedschaft

MITGLIEDSCHAFT UND GENOSSENSCHAFTSWOHNUNGEN

Durch eine Beitrittserklärung, die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und den Beschluss des Vorstandes werden Sie Mitglied einer Genossenschaft und haben die Möglichkeit Ihre satzungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Die Besonderheit einer Mitgliedschaft liegt im Gleichbehandlungsgrundsatz sowie in den demokratischen Entscheidungswegen. mehr... Jedes Mitglied hat auf der General- bzw. Vertreterversammlung, ungeachtet der Höhe der gezeichneten Anteile, nur eine Stimme. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu allen anderen Gesellschaftsformen. Die Höhe der erworbenen Geschäftsanteile bietet somit keine Möglichkeit der Einflussnahme einzelner auf die Ausrichtung der Genossenschaft. Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung setzt zwingend den Erwerb der Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu einem anderen Mietverhältnis ist, dass Sie als Mitglied einer Genossenschaft statt eines Mietvertrages i.d.R. einen Dauernutzungsvertrag abschließen. Dieser Dauernutzungsvertrag kann seitens der Genossenschaft nur in Ausnahmefällen gekündigt werden.
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BEGRENZUNG BEI DER AUFNAHME NEUER MITGLIEDER

Der reine Erwerb von Geschäftsanteilen zur Kapitalanlage widerspricht dem wirtschaftlichen Interesse der Genossenschaft. Daher hat der Vorstand beschlossen, dass die Neuaufnahme eines Mitglieds nur noch im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung, einer Wohnung im betreuten Servicewohnen oder eines Zimmers in einer der Wohnpflegeinrichtungen erfolgt. Eine Aufnahme von Mitgliedern nur zum Zwecke einer Kapitalanlage ist nicht möglich, da der Versorgungsauftrag, die Mitglieder mit Wohnraum zu angemessenen Preisen zu versorgen, im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Geschäftspolitik der Süderelbe steht. mehr... Für die mit Wohnraum versorgten Mitglieder wurde die Zeichnung weiterer Anteile auf die Anzahl begrenzt, die für die Anmietung der jeweiligen Wohnung erforderlich ist. Auch Übertragungen von Mitgliedschaften werden nur noch dann vorgenommen, wenn der Begünstigte in den Mietvertrag eintritt. Dies erfolgt im Interesse aller Mitglieder und unter Berücksichtigung des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. ...weniger

WAS DIE GENOSSENSCHAFT ALS UNTERNEHMENSFORM SO BESONDERS MACHT

Die ersten Wohnungsbaugenossenschaften entstanden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Menschen mit den gleichen Interessen und denselben Bedürfnissen schlossen sich in Genossenschaften zusammen. Das Kapital, was sie zusammen aufbringen konnten, wurde zur Umsetzung ihrer Interessen verwendet. mehr... Die Mitglieder einer Genossenschaft organisieren den Geschäftsbetrieb selbst, indem sie einzelnen Mitgliedern Ämter innerhalb der Genossenschaft anvertrauen. Diese Ämter werden Organe genannt. So hat jede Genossenschaft einen Aufsichtsrat und einen Vorstand aus den eigenen Reihen zu besetzen. Die General- oder Vertreterversammlung bestellt den Aufsichtsrat. Dieser wiederum bestellt den Vorstand.

Ein Geschäftsmodell mit Erfolg. Eine Genossenschaft ist darauf ausgerichtet, ihre Wohnungsbestände für ihre Mitglieder zu angemessenen Bedingungen langfristig am Markt zu halten. Eine auf Maximierung der Rendite orientierte Geschäftspolitik liegt nicht im Interesse der Genossenschaftsidee. Durch kontinuierliche Modernisierungsmaßnahmen und eine regelmäßige Instandhaltung der Wohnungsbestände werden die langfristige Vermietbarkeit sowie die Attraktivität der Bestände sichergestellt. Zudem werden die Bestände durch zeitgemäßen Wohnungsneubau erweitert. Durch eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik gelingt es den Genossenschaften auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten am Markt zu bestehen. Besonders wichtig ist ein wirtschaftlich vernünftiges Handeln. Ohne dieses könnte der Förderauftrag den Mitgliedern gegenüber, diese mit qualitativem Wohnraum zu angemessenen Preisen zu versorgen, nicht umgesetzt werden. Ein Geschäftsmodell, das Tradition mit den Herausforderungen der Zukunft verbindet.
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ÜBRIGENS:

Wir sind als Wohnungsbaugenossenschaft Mitglied im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Er ist auch unser gesetzlicher Prüfungsverband. Wenn Sie sich über wohnungswirtschaftliche Themen, auch über Gesetze und die Rechtsprechung dazu informieren wollen, hier der Link:

WWW.VNW.DE

Organe der Genossenschaft

VERTRETERVERSAMMLUNG

Übersteigt die Zahl der Genossenschaftsmitglieder 1.500 Mitglieder, so kann die Satzung der Genossenschaft bestimmen, dass die Generalversammlung aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern besteht. Dies ist bei der Süderelbe mit derzeit über 8.000 Mitgliedern der Fall. Die gewählten Vertreter nehmen das Stimmrecht stellvertretend für die Mitglieder auf der jährlichen Vertreterversammlung wahr. Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem mehr... über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. die Deckung des Bilanzverlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Auch über Satzungsänderungen beschließt die Vertreterversammlung. Des Weiteren wählen die Vertreter die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die Mitgliedervertreter der Süderelbe haben die Möglichkeit bzw. die Aufgabe sich für die Interessen aller Mitglieder einzusetzen und diese gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zu vertreten. Über die Zahlen und Fakten zum Geschäftsbetrieb werden die Vertreter auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert. Bei allen Veranstaltungen erhalten sie die Gelegenheit Fragen zu stellen und in den Dialog mit Aufsichtsrat und Vorstand zu kommen. Selbstverständlich stehen der Aufsichtsrat und der Vorstand den Vertretern auch außerhalb dieser Veranstaltungen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Die Einbindung der Vertreter in den Geschäftsbetrieb ist der Süderelbe wichtig. Daher informiert sie die mit Wohnraum versorgten Vertreter regelmäßig bei Infoabenden über ihre Tätigkeiten im jeweiligen Wohnungsbestand. Zusätzlich informiert die Süderelbe alle Vertreter i.d.R. einmal jährlich in einer Veranstaltung zu Schwerpunktthemen rund um die Genossenschaft.
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AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung in sein Amt gewählt. Er wiederum bestellt den Vorstand. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrages zu prüfen. Weiter ist es Aufgabe des Aufsichtsrates, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu kontrollieren. mehr... Um seiner kontrollierenden und beratenden Funktion nachkommen zu können, kann der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Süderelbe hat einen Bau- und Wohnungsausschuss sowie einen Prüfungsausschuss.

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VORSTAND

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft eigenständig und stellt die Mitarbeiter ein. Diese wiederum kümmern sich um die Belange der Mitglieder und sind in deren Interesse tätig. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft unter Berücksichtigung der genossenschaftlichen Zielsetzungen und trägt Sorge dafür, dass mehr... die Genossenschaft sowohl finanziell als auch personell so aufgestellt ist, dass ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb sichergestellt ist. Ihm obliegt insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung. Weiter hat der Vorstand den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen.

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