Satzung / Wahlordnung

Die Satzung der Genossenschaft ist ihre innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen sowie Zweck und Gegenstand der Genossenschaft. Die Satzung bedarf der Schriftform und muss unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Vertreterversammlung, Form der Bekanntmachung sowie zur Höhe des Geschäftsanteils und zur Bildung der gesetzlichen Rücklage enthalten.

 

Die derzeit aktuelle Fassung der Süderelbe Satzung wurde am 23. Mai 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossen und am 16. Juli 2019 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.

 

Die Wahlordnung regelt das Vorgehen rund um die Wahlen zur Vertreterversammlung. Die Wahlordnung wird vom Aufsichtsrat und Vorstand mit Zustimmung der Vertreterversammlung erlassen. Die Vertreterversammlung hat der aktuellen Fassung per Beschluss am 23. Mai 2019 zugestimmt.